Kleiner Familienbetrieb seit 1993
                                                                          Kleiner Familienbetrieb seit 1993

Informationen

Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung eines Pflegegrades bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

 

Was leistet die Pflegekasse?

  • Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
  • Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
  • Sachl. mit anteiligem Pflegegeld (ehem. Kombileistung): Die Pflege wird von einem Pflegedienst und von einem Angehörigen durchgeführt. Nach der Abrechnung des Pflegedienstes erfolgt die Auszahlg. des anteiligen Pflegegeldes an die Angehörigen.

 

Bei der Einstufung werden sechs Module betrachtet:

 

Modul 1: Mobilität

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Modul 4: Selbstversorgung

Modul 5: Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

 
Schauen Sie auch unter www.pflegebegutachtung.de
 

Je nach Selbstständigkeitsgrad des jeweiligen Patienten wird dann in Pflegegrade eingeteilt. Diese unterscheiden sich wie folgt:

 

Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Die Pflegekasse zahlt in diesem Grad nur Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z.B. Hauswirtschaftshilfe und/oder Betreuung bze. Beaufsichtigung) von monatl. 125,00 €, die auch angespart werden können (bis zu 1.500,00€/Jahr)! Wird dieser Betrag aber innerhalb eines Jahres nicht verbraucht, verfällt er zum 30.6. des Folgejahres!

 

Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Die Pflegekasse zahlt Leistungen des Pflegedienstes bis zu 724,00€ monatl. Das Pflegegeld hingegen beträgt maximal 316,00 €. Wenn Angehörige den Pflegedienst unterstützen, bezahlt die Pflegekasse eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung. 

Änderung! 

ab 1.1.24 = 761€ Sachl. und 332€ Pflegegeld
ab 1.1.25 = Steigerung von 4,5%
dann Steigerung alle 3 Jahre "2028"

 

Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Die Pflegekasse zahlt in dieser Stufe monatlich bis zu 1.363,00€, das Pflegegeld liegt maximal bei 545,00 €. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.

Änderung! 

ab 1.1.24 = 1.432€ Sachl. und 572€ Pflegegeld
ab 1.1.25 = Steigerung von 4,5%
dann Steigerung alle 3 Jahre "2028" 

 

Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Die Pflegekasse finanziert hier einen Betrag von monatlich bis zu 1.693,00€ für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei maximal 728,00 €monatlich. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.

Änderung! 

ab 1.1.24 = 1.778€ Sachl. und 764€ Pflegegeld
ab 1.1.25 = Steigerung von 4,5%
dann Steigerung alle 3 Jahre "2028" 

 

Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Die Pflegekasse finanziert hier einen Betrag von monatlich bis zu 2.096,00€ für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei maximal 901,00 € monatlich. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.

Änderung! 

ab 1.1.24 = 2.200€ Sachl. und 946€ Pflegegeld
ab 1.1.25 = Steigerung von 4,5%
dann Steigerung alle 3 Jahre "2028" 
 

Die jeweiligen anfallenden Investitionskosten müssen immer selbst finanziert werden. Wir erstellen Ihnen gerne vorab ein individuelles Angebot.

 

Auch die Pflegegrade 2-5 können zusätzlich mit 125,00 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch den Pflegedienst unterstützt werden. Das Geld wird nicht ausgezahlt! Nehmen Sie es nicht in Anspruch verfällt der Betrag.

 

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

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Kreyßig & Kreyßig GbR


Amb. Krankenpflegedienst

Kasseler Str. 64
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