Informationen
Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Was leistet die Pflegekasse?
- Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
- Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
- Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.
Bei der Einstufung werden sechs Module betrachtet:
Je nach Selbstständigkeitsgrad des jeweiligen Patienten wird dann in Pflegegrade eingeteilt. Diese unterscheiden sich wie folgt:
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Die Pflegekasse zahlt in dieser Stufe Pflegesachleistungen bis zu 125,00 €. Wenn Angehörige den Pflegedienst unterstützen, bezahlt die Pflegekasse eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung.
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Die Pflegekasse trägt Leistungen des Pflegedienstes bis zu 689,00 €. Das Pflegegeld hingegen beträgt maximal 316,00 €. Wenn Angehörige den Pflegedienst unterstützen, bezahlt die Pflegekasse eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung.
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Die Pflegekasse zahlt in dieser Stufe monatlich 1.298,00 €, das Pflegegeld liegt maximal bei 545,00 €. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Die Pflegekasse finanziert hier einen Betrag von monatlich bis zu 1612,00 € für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei maximal 728,00 € monatlich. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Die Pflegekasse finanziert hier einen Betrag von monatlich bis zu 1.995,00 € für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei maximal 901,00 € monatlich. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.
Alle Pflegegrade können zusätzlich mit 125,00 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch den Pflegedienst unterstützt werden. Das Geld wird nicht ausgezahlt! Nehmen Sie es nicht in Anspruch verfällt der Betrag.
Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.